Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder auch anderen Gründen an der Pflege gehindert ist. Die Verhinderung muss allerdings nicht nachgewiesen oder begründet werden. Sie kann in einem Umfang von sechs Wochen geltend gemacht werden.
Finanzierung der Verhinderungspflege:
Wird die Verhinderungspflege in Anspruch genommen, so erhalten Betroffene einen Betrag von 1.612 €. Ergänzend können bis zu 50% des Kurzzeitpflegebetrages (806 €) für die Verhinderungspflege erstattet werden. Somit kann die Pflegekasse einen Gesamtbetrag von bis zu 2.418 € für die Verhinderungspflege übernehmen.