Betreuungsassistenten
Die zusätzlichen Betreuungskräfte, die nach § 87b SGB XI in unseren Einrichtungen arbeiten, sind für die psychosozialen Belange unserer Bewohner zuständig. Hier werden an fünf Tagen in der Woche Angebote für die Bewohner gemacht, je nach Bedarf und Bedürfnissen, entweder in Gruppenbetreuung oder Einzelbetreuung.
Weitere Aufgaben sind:
- Gestaltung der Räumlichkeiten zusammen mit den Bewohnern
- Handwerkliche Arbeiten und Gartenarbeit (Bepflanzung der Hochbeete)
- Kontakte zu Haustieren herstellen (füttern und pflegen)
- Kontakte zwischen den Bewohnern herstellen
- Anfertigung von Fotocollagen und Fotoalben
- Lesen und Vorlesen aus der Tageszeitung
- Spaziergänge und Ausflüge
- Brett- und Kartenspiele
- Gesellschaftsspiele (Bingo)
- Begleitung zu den Gottesdiensten
- Unterstützung der Bewohner bei Erledigungen
- Begleitung der Bewohner zu den Mahlzeiten
- Musizieren und Musik hören
- Gymnastik und Assistenz bei der Sturzprophylaxe